Zur Bildung einer „FriedensinitiativeEineWelt“ für die folgenden Ziele wollen wir uns zu einer ersten Planungsrunde am Samstag, 6. Sepember, um 17 Uhr im Büro der Initiative Black&White, Bahnhofstr. 15, in 37281 Wanfried treffen. Anmeldung über Kontakt unten

Zur Bildung einer „Friedensinitiative Eine Welt“ für die folgenden Ziele wollen wir uns zu einer ersten Planungsrunde am Samstag, 6. Sepember, um 17 Uhr im Büro der Initiative Black&White, Bahnhofstr. 15, in 37281 Wanfried treffen.

Friedensinitiative Eine Welt (FEW)

Krieg und Gewalt überwinden und von der Welt verbannen!
Menschenwürdige Lebensbedingungen weltweit für alle schaffen!
Dafür selbst Verantwortung übernehmen und als BürgerInnen aktiv werden!
Unsere Zukunft liegt in fairer und solidarischer Zusammenarbeit! In Deutschland, Europa und weltweit!

Die Initiative Black&White e.V. sucht Partner (und auch weitere Vereinsmitglieder), um gemeinsam für die folgende Zielsetzung  in Deutschland aktiv zu sein und mit Partnern in anderen Ländern für die gleiche Zielsetzung zusammenzuwirken:
Ziele für die Gestaltung eines fairen, solidarischen Deutschlands
und die Zusammenarbeit mit Mitstreiter/innen in Deutschland:

Wir engagieren uns dafür, dass wir das Leben in der Bundesrepublik im Sinne der Menschenrechtserklärung gestalten und uns dafür über alle religiösen, politischen, weltanschaulichen Unterschiede, über alle Unterschiede der Hautfarbe und Herkunft dafür zusammenschließen, dass alle das gleiche Recht auf menschenwürdiges Leben im Sinne der Menschenrechtserklärung haben. Wir treten dafür ein, alle Konflikte in Deutschland nur mit friedlichen Mitteln zu lösen. Wir treten Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierungen entgegen. Wir ringen um eine faire deutsche Außenpolitik gegenüber  anderen Ländern und um faire Außenwirtschaftsbeziehungen. Wir treten dem Schüren von Feindschaft und Hass gegen andere Völker entgegen. Wir treten insbesondere ein für eine deutsche Politik der  Weiterführung der Dekolonialisierung ein gegenüber den einst von Europa unterworfenen Völkern bis hin zur völligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gleichberechtigung. Wir treten ein für eine deutsche Umwelt- und Wirtschaftspolitik, die die natürlichen Grundlagen unseres Lebens nicht überfordert und den nächsten Generationen die natürliche Basis des Lebens erhält.

Ziele für Gestaltung eines fairen und solidarischen Europas
und die Zusammenarbeit mit Mitstreiter/Innen in Europa

Wir suchen die Zusammenarbeit mit Menschen in anderen europäischen Ländern. Wir versuchen sie zu unterstützen in ihrem Ringen um menschenwürdiges Leben in ihren Ländern. Wir suchen die Zusammenarbeit, um mit ihnen gemeinsam ein Europa zu gestalten, in dem Gewalt und Krieg verboten ist und alle Konflikte friedlich gelöst werden und in dem alle Menschen menschenwürdig leben können. Wir arbeiten mit  ihnen daran, europäische Institutionen zu schaffen, die menschenwürdiges Leben  in Europa als Recht für alle absichern. Wir treten insbesondere ein auch für eine europäische Politik der  Weiterführung der Dekolonialisierung ein gegenüber den einst von Europa unterworfenen Völkern bis hin zur völligen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gleichberechtigung. Wir treten ein für eine europäische Umwelt- und Wirtschaftspolitik, die die natürlichen Grundlagen unseres Lebens nicht überfordert und den nächsten Generationen die natürliche Basis des Lebens erhält.

Ziele für die Gestaltung einer fairen und solidarischen Welt
und die Zusammenarbeit mit Mitstreiter/Innen weltweit

Wir engagieren uns für eine Welt ohne Krieg und Gewalt, in der wir Menschen alle Konflikte friedlich lösen und Krieg und Gewalt verboten ist, wie in der UNO-Charta 1945 bereits beschlossen. Wir engagieren uns dafür, dass wir weltweit so zusammenarbeiten, dass alle Menschen menschenwürdig leben können mit Menschenrechten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 schon beschlossen worden sind. Wir suchen dazu die Zusammenarbeit mit Menschen in den anderen Ländern der Welt, um uns gegenseitig zu unterstützen. Wir suchen vor allem auch die Zusammenarbeit zwischen Menschen der Länder, die früher andere kolonialisiert haben und der Länder, die kolonialisiert worden sind, um gemeinsam Schritte zu organisieren hin zur völligen Dekolonialisierung und Gleichberechtigung. Wir treten ein für eine globale Umweltpolitik, die die natürlichen Grundlagen unseres Lebens nicht überfordert und den nächsten Generationen die natürliche Basis des Lebens erhält und in der der eine Teil der Welt nicht die Umwelt des anderen Teils zerstört und auf seine Kosten lebt.

Wir suchen die Zusammenarbeit mit Menschen in anderen Ländern, Menschen der verschiedensten Religionen und Weltanschauungen, um gemeinsam weltweite Institutionen zu schaffen, die die Kraft haben, weltweit Krieg und Gewalt zu verhindern. Wir suchen die Zusammenarbeit mit Menschen in anderen Ländern, um mit ihnen gemeinsam den Geist zu fördern, dass wir eine Menschheit sind, geschwisterlich zusammenarbeiten sollten und dafür sorgen sollten, dass alle menschenwürdig leben. Wir suchen die Zusammenarbeit für den Aufbau von globalen transparenten demokratischen Institutionen, die in der globalisierten Weltwirtschaft weltweit menschenwürdiges Leben als Menschenrecht für jeden Menschen rechtlich sicherstellen und verhindern, dass der eine Teil der Welt auf Kosten des anderen lebt. Wir treten ein für den Aufbau von globalen demokratischen Institutionen, die die globale Umwelt vor der Zerstörung und für die nächsten Generationen sichern. Wir treten ein für globale Institutionen, die aber nach dem Subsidaritätsprinzip (auf der möglichst tiefsten Ebene alles entscheiden, was entschieden werden kann) nur das entscheiden, was in den vor allem starken lokalen, regionalen, nationalen und kontinentalen Institutionen nicht allein entschieden werden kann!

Wesentliche Bezugspunkte für unsere Friedensinitiative Eine Welt:
UNO-Charta: http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/dokumente/UN_Charta.pdf
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Grundgesetz, insbesondere Art. 1 auch mit internationaler Verpflichtung ((1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt).
Zivilisatorische Hexagon: http://www.whywar.at/zivilisatorisches_hexagon

Kontakt: Initiative Black&White e.V.
Bahnhofstr. 15, 37281 Wanfried, Telefon: 05655924981, Email: b.u.w@gmx.net
Rückmeldung:

Bitte melden, wenn Ihr Interesse habt, das mitaufzubauen:
Ich habe Interesse an der Initiative und bitte um weitere Informationen_________________________________
Ich will aktiv mitarbeiten___________________________________
Ich werde kommen zum Treffen am 6. September_______

Name, Vorname_________________________________________________________________________________

Anschrift_________________________________________________________________________________

Telefon______________________________________
Email________________________________________

ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
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nten vollständig

UNO-Charta: http://www.infoseiten.slpb.de/fileadmin/daten/dokumente/UN_Charta.pdf

 

Charta der Vereinten Nationen

PRÄAMBEL

WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN,

künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

UND FÜR DIESE ZWECKE

Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern –

HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE

Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll.

KAPITEL I

Ziele und Grundsätze

Artikel 1

Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; (3) eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher,  sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;

4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

Artikel 2

Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden

Grundsätzen:

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

2. Alle Mitglieder erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.

(3) Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

(5) Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im inklang mit dieser Charta ergreift; sie leisten einem Staat, gegen den die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, keinen Beistand.

(6) Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind,

insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.

7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden;die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.

(…..)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1.) ALLE 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
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nten vollständig

Charta der Vereinten Nationen

http://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf

Der Weg dahin geht nur um ein Ringen um Zivilisierung, das zivilisatorische Hexagon beschreibt es gut, hier der Link, unten mehr:

http://www.whywar.at/zivilisatorisches_hexagon

http://www.dadalos-d.org/frieden/grundkurs_2/hexagon.htm

ALLE 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Men-schenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechti-gung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

  1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

  1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

  1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förder-lich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

  1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009)http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Zivilisatorisches Hexagon

Der Friedensforscher Dieter Senghaas versteht Frieden als einen Zivilisierungsprozess. Ziel dieser Entwicklung ist das friedliche Zusammenleben von Staaten durch konstruktive, also aufbauende, Konfliktbearbeitung. Es herrscht dann Frieden, wenn bestimmte, sich gegenseitig stützenden Bedingungen vorhanden sind.

Die Elemente des zivilisatorischen Hexagons bedingen sich gegenseitig. Die zivilisierte, nachhaltig gewaltfreie Bearbeitung von unvermeidlichen Konflikten setzt sechs Bedingungen voraus, die in der folgenden Graphik dargestellt werden:

1. Entprivatisierung von Gewalt (Gewaltmonopol): Die Herausbildung eines legitimen staatlichen Gewaltmonopols ist für den Zivilisierungsprozess im Sinne Senghaas unerlässlich. Gewalt darf – außer in Fällen von Notwehr und Nothilfe – ausschließlich von den dafür zuständigen staatlichen Organen ausgeübt werden. Die BürgerInnen sollen zur Verhinderung eines Wiederausbruchs von Gewalt entwaffnet werden.

 „Wesentlich für jeden Zivilisierungsprozess ist die Entprivatisierung der Gewalt bzw. die Herausbildung eines legitimen, in aller Regel staatlichen Gewaltmonopols, dem die einzelnen untergeordnet sind (‚Entwaffnung der Bürger‘). Wo das Gewaltmonopol zusammenbricht, also die Wiederaufrüstung und Wiederbewaffnung der einzelnen Bürger eine Chance bekommen, kann es zu einer ‚Renaissance von Bürgerkriegssituationen‘ kommen.  

2. Herausbildung von Rechtsstaatlichkeit: Jede/r BürgerIn hat das Recht, die Institutionen des Rechtsstaates für die legitime Durchsetzung eigener Interessen und die Lösung von Konflikten zu nutzen. Institutionalisierte Formen des Konfliktmanagements bilden sich heraus.

„Ein Gewaltmonopol, das nicht durch Rechtsstaatlichkeit eingehegt wird, wäre im Grenzfall nichts mehr als eine beschönigende Umschreibung von Diktatur … Soll demgegenüber das Gewaltmonopol als legitim akzeptiert werden, bedarf es der Institutionalisierung rechtsstaatlicher Prinzipien und öffentlicher demokratischer Kontrolle, auf deren Grundlage sich Konflikte in einem institutionellen Rahmen fair austragen lassen.  

3. Interdependenzen: Alle Mitglieder einer Gemeinschaft stehen in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander. Nachhaltiger Friede ist nur möglich durch die Anerkennung von Unterschieden bei gleichzeitigem Gewaltverzicht. Der Einzelne lernt, seine Affekte zu kontrollieren und auf Gewalt zu verzichten.

„Die Entprivatisierung von Gewalt und die Sozialisation in eine Fülle von institutionalisierten Konfliktregelungen implizieren eine Kontrolle von Affekten. Solche Selbstkontrolle wird maßgeblich durch die Herausbildung von großflächig angelegten Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten unterstützt … Affektkontrolle ist Grundlage nicht nur von Aggressionshemmung und Gewaltverzicht, sondern darauf aufbauend von Toleranz und Kompromissfähigkeit.  

4. Demokratische Partizipation: Demokratisierung bedeutet die gleichberechtigte Einbeziehung möglichst aller Beteiligten in Prozesse der Entscheidungsfindung.

„In aller Regel werden in fortgeschrittenen sozial mobilen Gesellschaften Unterordnungsverhältnisse aufgrund von Geschlecht, Rasse, Klasse oder anderen Merkmalen von den Betroffenen nicht mehr hingenommen. In demokratisierten Rechtsstaaten mit einem hohen Politisierungspotential untergräbt solche Diskriminierung die politische Stabilität.  

5. Soziale Gerechtigkeit: Die Gesellschaft schützt ihre Mitglieder ausnahmslos vor Armut und Diskriminierung jeglicher Art und beschäftigt sich mit Fragen der Gerechtigkeit.

„In Gesellschaften mit einem erheblichen Politisierungspotential ist eine aktive Politik der Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit, letztlich ergänzt um Maßnahmen der Bedürfnisgerechtigkeit (Sicherung der Grundbedürfnisse), unerlässlich, weil nur dann sich die Mehrzahl der Menschen in einem solchen politischen Rahmen fair behandelt fühlt.  

 6. Konfliktkultur: Die Mitglieder einer Gesellschaft sind fähig, Konflikte produktiv und kompromissorientiert auszutragen.

„Gibt es in einer aufgegliederten, aber deshalb auch zerklüfteten Gesellschaft faire Chancen für die Artikulation und den Ausgleich von unterschiedlichen Interessen, kann unterstellt werden, dass ein solches Arrangement verlässlich verinnerlicht wird, eine Bereitschaft zur produktiven Auseinandersetzung mit Konflikten vorliegt und kompromissorientierte Konfliktfähigkeit einschließlich der hierfür erforderlichen Toleranz zu einer selbstverständlichen Orientierung politischen Handelns wird.  

Das Zivilisierungsprojekt von Senghaas strebt nach einer gerechten Ordnung. Ein so verstandener Friede ist kein gegebener Naturzustand sondern ein Prozess, der immer wieder neu gestaltet, überprüft und auf den Idealzustand ausgerichtet werden muss.

Das Konzept des Zivilisatorischen Hexagons entstand aufgrund historischer Erfahrungen aus der neuzeitlichen europäischen Geschichte und ist abstrakt analytisch. Aus diesem Grund wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob dieses Deutungsinstrument vorwiegend für europäisch-westliche Zusammenhänge geeignet ist oder auch auf anderen Weltregionen übertragbar sei. (red)

Quellen, Links und Lesetipps

Ulrich Menzel (Hg.) (2002): Vom Ewigen Frieden und vom Wohlstand der Nationen. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

Dieter Senghaas (1994): Wohin driftet die Welt? Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

Dieter Senghaas (1997): Frieden machen? Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.

D@dalos-Friedenspädagogik: Hexagon. (abgerufen am 12.11.07)

Dieter Senghaas (1995). Frieden als Zivilisierungsprozeß. In: Ders. (Hrsg.): Den Frieden denken. Frankfurt am Main, S. 196–223, Auszüge.

Das zivilisatorische Hexagon – Architektur des Friedens  (abgerufen am 25.10.2009)

http://www.whywar.at/zivilisatorisches_hexagon

Friedenspädagogik

Der folgende Textauszug von Michael Zürn stellt mit dem zivilisatorischen Hexagon ein Kernelement des Ansatzes des bedeutenden Friedensforschers Dieter Senghaas vor. Der Aspekt der Zivilisierung spielt auch in dem Krieg-Frieden-Kontinuum eine zentrale Rolle, das im Rahmen dieses Grundkurses immer wieder Verwendung findet:

Was bedeutet Zivilisierung genau? Senghaas hat darauf eine Antwort zu geben versucht. Seine Friedenstheorie, die Frieden als Zivilisierungsprojekt versteht, fasst der folgende Textauszug zusammen:

„In diesem konfigurativen Denken wird erfolgreiches Regieren im Sinne der Erreichung bzw. der Annäherung an grundlegende und gesellschaftlich anerkannte Wertvorstellungen und das friedliche Zusammenleben der Menschen eins. Die Ziele des Regierens (…) sind gleichzeitig die Bedingungen des Friedens. Die verschiedenen Staatszwecke und Ziele des Regierens werden mittels des „zivilisatorischen Hexagons“, das nach innen eine gute Ordnung markiert und sich nach außen friedensfähig zeigt, zur Senghaasschen Friedenstheorie zusammengeführt. (…)

Das System organisierter Friedlosigkeit kann nur im Zuge eines Zivilisierungsprojektes überwunden werden. Dabei erschließen sich die entscheidenden Dimensionen des Zivilisierungsprojektes Frieden durch eine Betrachtung derjenigen Bedingungen, die in modernen Industriegesellschaften westlichen Typs inneren Frieden ermöglichen. Das Ziel (…), einen breiten Friedensbegriff zu entwickeln, ohne aber in die begrifflichen und gedanklichen Fallen zu geraten, die mit dem Begriffspaar „negativer Frieden“ (= Abwesenheit von Krieg) und „positiver Frieden“ (= Abwesenheit von struktureller Gewalt) mitgeliefert worden sind, führt bei Senghaas zum zivilisatorischen Hexagon. In dieser Perspektive herrscht Frieden dann vor, wenn eine Konstellation von sich gegenseitig stützenden Bedingungen vorhanden ist (…).

Die sechs Eckpunkte eines solchen zivilisatorischen Hexagons können wie folgt beschrieben werden:

1) Wesentlich für das Zivilisierungsprojekt sind die Entprivatisierung von Gewalt und die Herausbildung eines legitimen Gewaltmonopols. Ohne die „Entwaffnung der Bürger“ könne es keinen (…) dauerhaften Frieden geben.

2) Die Kontrolle des Gewaltmonopols und die Herausbildung von Rechtsstaatlichkeit sind wiederum Voraussetzung dafür, dass das öffentliche Gewaltmonopol nicht despotisch missbraucht wird.

3) Durch wachsende Interdependenzen und durch die Entprivatisierung von Gewalt bildet sich eine zunehmende Affektkontrolle im gegenseitigen Umgang miteinander heraus, die von Norbert Elias als „Prozess der Zivilisation“ eindrucksvoll beschrieben ist. In der Folge mag dies auch zu „Gefühlsräumen“ führen, die die lokalen Grenzen überschreiten und in einer „nationalen Identität“ münden.

4) Damit ist auch die Grundlage für die demokratische Beteiligung bei öffentlichen Entscheidungsfindungen gelegt.

5) Ein weiteres Element ist die soziale Gerechtigkeit. Die materielle Anreicherung von Rechtsstaatlichkeit ist eine konstitutive Bedingung der Lebensfähigkeit von rechtsstaatlichen Ordnungen und damit des inneren Friedens.

6) Schließlich bildet eine konstruktive Konfliktkultur, Bereitschaft zur produktiven Auseinandersetzung mit Konflikten und kompromissorientierte Konfliktfähigkeit, den letzten Eckpunkt des Hexagons.

Frieden als Zivilisierungsprojekt wird somit zum Streben nach einer legitimen und gerechten Ordnung. In diesem Sinne sind gelungene Zivilisierung und Frieden „identische Tatbestände“. Ein so verstandener Frieden ist kein Naturzustand. „Er muss also gestiftet werden.“ Oder anders formuliert: „Wenn man Frieden im Sinne der Zivilisierung von Politik will (…), muss man den Frieden vorbereiten:Si vis pacem, para pacem.““

[aus: Michael Zürn: Vom Nationalstaat lernen, Das zivilisatorische Hexagon in der Weltinnenpolitik, in: Ulrich Menzel (Hrsg.): Vom Ewigen Frieden und vom Wohlstand der Nationen, Frankfurt am Main 2000, S. 21-25]

 

http://www.dadalos-d.org/frieden/grundkurs_2/hexagon.htm

Die Idee: BürgerInnen und Bürger beteiligen sich selbst aktiv an der Gestaltung der internationalen Beziehungen und werden als Eine-Welt-Diplomaten aktiv

Wir sehen die Welt in einer Vielfachkrise mit existentieller Bedrohung. Stichworte sind der Klimawandel, die Austragung von immer mehr Konflikten mit Gewalt und Krieg, vorangetrieben gerade auch von den westlichen Staaten, die wachsende Kluft zwischen arm und reich in allen Ländern und zwischen den Ländern und die direkte Existenznot von Hunderten von Millionen.

Nach 1945 hat die UNO Kriege von Staaten verboten und ein Gewaltmonopol der UNO hergestellt. 1948 haben die Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen als gemeinsame Verfassung für alle weltweit; danach haben alle ein Recht auf menschenwürdiges Leben, nur weil sie Menschen sind.

Wir halten diese Beschlüsse für eine gute Grundlage für die unsere Staaten und die internationale Zusammenarbeit. Wir fordern ihre Einhaltung.

Wir wollen als Eine-Welt-Diplomaten dazu beitragen, dass alle Menschen in unseren Ländern und weltweit in Frieden und menschenwürdig mit allen Menschenrechten im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte leben können. Ich halte es für nötig, dass wir als Bürgerinnen und Bürger selbst an der Basis daran arbeiten, die Menschen zusammenzubringen und sehe das als Aufgabe von Diplomaten.

Wir informieren uns und andere, bilden uns und andere, vernetzen uns mit Menschen in anderen Ländern, anderer Nationen oder Ethnien und mit anderen Religionen und Weltanschauungen oder Hautfarben, um diese Ziele für alle zu erreichen.

Dazu sollten wir gemeinsam Nachrichtenseiten erstellen, Bildungsvideos erstellen, Besprechungen und Fortbildungen organisieren, Kampagnen unterstützen.

Wenn Du die Idee gut findest, selbst Dich als Eine-Welt-Diplomat politisch einmischen willst, andere motivieren willst, das ebenso zu tun und mit uns dafür die Vernetzung voranbringen willst, dann melde Dich!

Den Verstand ohne Anleitung gebrauchen, weltweit andere so behandeln, wie man behandelt werden möchte, eine überstaatliche Ordnung dafür schaffen, die Frieden und Menschenrechte für alle sichert, in diesem von Kant vorgeschlagenen Sinne wollen wir uns engagieren.

 

Hier findet ihr Links zu der starken Antikriegsbewegung in England, “Stop the war coalation” und einer Seite in den USA “Antiwar” und des kanadischen Instituts “Global research” und der globalen Bewegung: “Toward freedom”.

Den drohenden Krieg gegen Russland werden wir nur durch internationale Zusammenarbeit mit  Kriegsgegnern in anderen Ländern verhindern können. Und die gibt es, zum Teil viel besser organisiert als in Deutschland. Auch das Massaker Israels an den Palästinensern wird man nur international beenden können. Erst Recht werden wir nur in weltweit gemeinsamer Kooperation das verwirklichen können, was die Staaten 1945mit der UN-Charta  versprochen haben: Den Krieg von der Welt zu verbannen und eine gerechte Welt mit Menschenrechten für alle aufzubauen als Basis für Frieden, das die Staaten 1948 beschlossen haben mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Hier findet ihr Links zu der starken Antikriegsbewegung in England, “Stop the war coalation” und einer Seite in den USA “Antiwar” und des kanadischen Instituts “Global research”. Wer gut Englisch kann, kann uns helfen, Texte von dort zu übersetzen, damit sie in Deutschland zugänglich werden und wir die Kontakte ausbauen können. Es gibt dort viele interessante Nachrichten, die man in Deutschland nicht bekommt.  Meldet uns auch Links zu Antikriegsbewegungen in anderen Ländern, wenn Ihr welche kennt.  Meldet Euch auch, wenn Ihr in dem Netzwerk „Eine-Welt-Diplomaten“ mitmachen wollt und die Verbindungen in andere Länder herstellen wollt.

Wolfgang Lieberknecht: 05655924981, Email: b.u.w@gmx.net

Unsere Nachrichtenseite auf Facebook, mit Like seid ihr dabei:

https://www.facebook.com/pages/Eine-Welt-Diplomaten/1553440281544365?ref_type=bookmark

für den Informations- und Meinungsaustauch über Facebook:

https://www.facebook.com/groups/627264404038855/

hier kann man beitreten, darüber können sich Interessierte kennenlernen.

 

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Wolfgang Lieberknecht
Bahnhofstr. 15
37281 Wanfried

05655-924981
0171-9132149
Email: b.u.w@gmx.net

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PS: Ich selber arbeite als Koordinator der Initiative Black&White e.V., bin Journalist und Diplom-Ökonom.

Mehr hier: http://www.blackandwhite-schwarzundweiss.de oder http://www.blackandwhiteinitiative.wordpress.com

Beim Auftritt bei einem Schulprojekttag in einer Schule mit meinen Kolleginnen und Kollegen:

musikgruppe

 

einige Videos über unsere Aktivitäten:

http://www.uckermark-tv.de/archiv/Black___White-4734.html

 

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